Stiftung Frauen beraten

Stiftung „Frauen beraten“ Für ein Leben mit Kindern

Es ist ein schönes Gefühl, Frauen und Kindern in einer besonderen Notlage beizustehen, für uns und für eine lebensbejahende Gesellschaft – heute, morgen und auf Dauer!

Sie wollen

  • dauerhaft Gutes tun
  • Anteil nehmen am Schicksal von Frauen und Kindern in sozialen Notlagen oder Konfliktsituationen
  • Solidarität zeigen mit Frauen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, zu erwartender Behinderung des Kindes oder eigener Behinderung besonderer Hilfe bedürfen
  • Ihr soziales Engagement mit einer wohltätigen Kapitalanlage verbinden

Wir geben

  • finanzielle Hilfe für Frauen, Kinder und deren Familien in Not- und Konfliktsituationen
  • Ermutigung, ein Kind auch in schwierigen Lebenslagen anzunehmen
  • Unterstützung für die Arbeit und den Betrieb der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen von Frauen beraten e.V. München

Die Stiftung „Frauen beraten” – Für ein Leben mit Kindern ist eine rechtsfähige, öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde am 17.10.2007 gegründet und hat ihren Sitz in München (Registereintrag Nr.12.1-1222.1 M/F31). Das Finanzamt München für Körperschaften hat mit Bescheinigung vom 02.12.2021 die Stiftung als gemeinnützig und mildtätig unter der Steuernummer 143/235/25073 anerkannt. Damit ist die Stiftung berechtigt für Spenden, die Ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Die Geschäfte der Stiftung führt der Vorstand, der aus drei Personen besteht und ehrenamtlich tätig ist. Vorstandsvorsitzende: Frau Gisela Deuerlein-Bär, Beisitzerinnen: Frau Ilse Weiß und Frau Karin Wittl.


Wir stehen dafür, dass Ihr Geld in vollem Umfang dem Stiftungszweck zu Gute kommt. Sie können sich jederzeit gerne unter folgender Anschrift an uns wenden:

Stiftung „Frauen beraten“ – Für ein Leben mit Kindern
Herzog-Wilhelm-Str. 16
80331 München
Tel.: 089 54 54 99 33
Fax: 089 54 54 99 27
E-Mail
www.frauen-beraten.de 

Sie möchten spenden:

Spenden an die Stiftung „Frauen beraten“ – Für ein Leben mit Kindern können auf unser Konto überwiesen werden. Bei Beträgen über € 400,00 erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung. Bei darunterliegenden Beträgen reicht der Einzahlungsbeleg für eine Anerkennung der Spende beim Finanzamt. Auf Wunsch erteilen wir auch in diesen Fällen eine Spendenquittung.

Sie möchten stiften:

Eine Zustiftung zu der bestehenden Stiftung „Frauen beraten“ – Für ein Leben mit Kindern erhöht das Stiftungskapital und bietet die Möglichkeit, den erwirtschafteten Ertrag dauerhaft für unsere Ziele zu verwenden. Mit Anwachsen des Stiftungskapitals erhöhen sich die zur Verfügung stehenden Mittel der Stiftung, die wir dann unmittelbar zum Wohle von Frauen und Kindern einsetzen können.
Spenden und Zustiftungen erfolgen durch Banküberweisung auf das Konto:

Stiftung „Frauen beraten“
IBAN: DE60 7015 0000 1000 0520 17
Stadtsparkasse München

Wichtig: Wenn eine Zustiftung gewollt ist, bitte unbedingt im Verwendungszweck des Überweisungsbeleges den Hinweis „Zustiftung“, sowie Name und Adresse nennen. Nur so erkennt das Finanzamt die Zuwendung auch steuerlich als Zustiftung an.

Steuerliche Vorteile

Der Gesetzgeber erkennt Ihre soziale Verantwortung an. Privatpersonen können als Spende bis zu 20% des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte bzw. Unternehmen, Gewerbetreibende sowie Angehörige der freien Berufe 0,4% der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne oder Gehälter als Sonderausgabe geltend machen. Für eine Zustiftung gewährt der Gesetzgeber noch größere Steuervorteile. Privatpersonen können Zuwendungen in den Vermögensstock unserer Stiftung bis zu einer Höchstgrenze von 1 Mio. € als Sonderausgabe im Jahr der Zuwendung oder wahlweise verteilt auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden 9 Jahre – neben dem oben genannten Spendenabzug – von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen und so die Steuerlast mindern.

Erbschaften 

Zustiftungen an eine gemeinnützige Stiftung sind schenkungs- und erbschaftssteuerfrei. Sofern Sie nach Ihrem Ableben der Stiftung „Frauen beraten“ – Für ein Leben mit Kindern Vermögenswerte zukommen lassen möchten, können Sie diese letztwillige Zuwendung in Ihrem Testament festlegen. Sollten Sie selbst geerbt haben und das Erbe innerhalb von 24 Monaten an unsere Stiftung weitergeben, erstattet Ihnen das Finanzamt auf Antrag die Erbschaftssteuer für den gestifteten Betrag.