Als staatlich anerkannte Beratungsstelle führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB durch und stellen die Beratungsbescheinigung aus.
Beratung, Information, Unterstützung und Begleitung
- bei ungewollter oder ungeplanter Schwangerschaft
- Terminvergabe innerhalb von drei Tagen
- ergebnisoffene Beratung
- individuelle Beratung im Entscheidungsprozess
- zu gesetzlichen Regelungen und finanziellen Hilfen
- Informationen über Methoden zum Schwangerschaftsabbruch
- Ausstellung der Beratungsbescheinigung
- bei Bedarf sind mehrere Termine möglich
Wir begleiten Frauen*, Männer* und Paare und sind auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für sie da.